Behandlungskosten
- Privatkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen meistens die Kosten für Behandlungen bei der Heilpraktikerin und Osteopathin evtentuell auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise (vorher bitte erfragen).
- Osteopathie wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst (bitte vorher bei der eigenen Kasse nachfragen) außer AOK und LKK. Meistens wird eine private Verordnung vom Arzt dafür benötig.
- Alle Behandlungen werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiver GebüH85 abgerechnet.
- Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
- Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler; Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.
- In der Regel betragen die Kosten für eine Behandlung (ca. 50 Minuten) 90 €.
- Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.
- Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Urin) werden gesondert berechnet oder dem Patienten direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
- Der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente.
- Ich nehme mir viel Zeit für jeden einzelnen Patienten und bitte daher um eine rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins.
Für Termine, die nicht 24h vorher abgesagt werden, entsteht eine Ausfallgebühr.